Medikamentenverabreichung

Grundsätzlich gilt bei Akuterkrankungen:

Den Kindern sollen in der Kindertagesstätte keine Medikamente verabreicht werden.

 

Es ist zulässig, dass die Eltern den Kindergarten mit der Medikamentengabe betrauen dürfen wie z.B. bei chronischen Erkrankungen. Das Kind hätte aufgrund seiner Erkrankung nicht die Möglichkeit, den Kindergarten zu besuchen.

 

Es besteht aber keine Verpflichtung des Kindergartens, diesem Wunsch der Eltern nachzukommen. Vielmehr handelt es sich um eine individuelle privatrechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und Kindergarten. Aus diesem Grund müssen sich die Fachkräfte entsprechend absichern.

 

Medikamente dürfen dann nur mit ärztlicher Anweisung verabreicht werden.

 

Eine Elterninformation „Richtlinien zur Medikamentenverabreichung in der Kita Regenbogen“ und das Formular „ärztliche Bescheinigung zur Medikamentenverabreichung“ stehen hier auf der Webseite der KiTa zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Download
DGUV Information 202-092 Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen
Medikamentengabe in KiTas.pdf
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